VERHALTENSKODEX2026-05-06T21:28:33+02:00

VERHALTENSKODEX

MOBUS SP. Z O.O.

  1. FREIWILLIGKEIT DER BESCHÄFTIGUNG

1.1 Zwangsarbeit und jede Form von Pflichtarbeit, einschließlich Gefängnisarbeit, sind verboten.

1.2 Von Mitarbeitenden wird weder die Hinterlegung von Geldbeträgen (Kautionen/Depositen) noch die Abgabe persönlicher Dokumente beim Arbeitgeber verlangt. Mitarbeitende haben das Recht, das Arbeitsverhältnis unter Einhaltung der geltenden Kündigungsfristen zu beenden.

  1. VEREINIGUNGSFREIHEIT UND RECHT AUF KOLLEKTIVE VERHANDLUNGEN

2.1 Mitarbeitende haben uneingeschränkt das Recht, Gewerkschaften zu gründen, ihnen beizutreten und kollektive Verhandlungen über Arbeitsbedingungen zu führen.

2.2 Der Arbeitgeber unterstützt eine offene Haltung gegenüber gewerkschaftlichen Aktivitäten und deren organisatorischen Tätigkeiten.

2.3 Vertreter der Mitarbeitenden dürfen nicht diskriminiert werden und können ihre Funktion frei im Unternehmen ausüben.

2.4 In Ländern, in denen die Vereinigungsfreiheit oder das Recht auf Kollektivverhandlungen gesetzlich eingeschränkt ist, unterstützt der Arbeitgeber alternative, unabhängige und freie Formen der Interessenvertretung.

  1. SICHERE UND HYGIENISCHE ARBEITSBEDINGUNGEN

3.1 Den Mitarbeitenden wird eine sichere und hygienische Arbeitsumgebung gewährleistet, die dem aktuellen Stand der Technik und den branchenspezifischen Risiken entspricht.

3.2 Es werden geeignete Maßnahmen ergriffen, um Arbeitsunfälle und gesundheitliche Beeinträchtigungen zu vermeiden und Risiken im Arbeitsumfeld so weit wie möglich zu reduzieren.

3.3 Mitarbeitende erhalten regelmäßige, dokumentierte Schulungen im Bereich Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit. Diese Schulungen werden auch für neue und versetzte Mitarbeitende durchgeführt.

3.4 Es wird der Zugang zu sauberen sanitären Einrichtungen sowie Trinkwasser gewährleistet. Falls erforderlich, werden hygienische Bereiche zur Lebensmittelaufbewahrung bereitgestellt.

3.5 Falls Unterkünfte zur Verfügung gestellt werden, müssen diese sauber, sicher und den Grundbedürfnissen der Mitarbeitenden angemessen sein.

3.6 Das Unternehmen benennt eine Führungskraft der obersten Ebene, die für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz verantwortlich ist.

  1. VERBOT DER KINDERARBEIT

4.1 Die Einstellung von Kindern ist strikt verboten.

4.2 Falls Fälle von Kinderarbeit festgestellt werden, werden Programme unterstützt, die eine Schulbildung ermöglichen und die Entwicklung des Kindes fördern, bis es das arbeitsfähige Alter erreicht.

4.3 Personen unter 18 Jahren dürfen nicht in Nachtarbeit oder gefährlichen Arbeitsbereichen eingesetzt werden.

4.4 Diese Regelungen entsprechen den einschlägigen Standards der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO).

  1. ANGEMESSENE VERGÜTUNG

5.1 Löhne und Zusatzleistungen entsprechen mindestens den gesetzlichen oder branchenüblichen Mindeststandards – je nachdem, welcher Wert höher ist. Die Vergütung muss zudem die grundlegenden Lebensbedürfnisse angemessen decken.

5.2 Alle Beschäftigungsbedingungen, insbesondere zur Vergütung, werden den Mitarbeitenden schriftlich und verständlich mitgeteilt – vor Beginn des Arbeitsverhältnisses sowie bei jeder Lohnabrechnung.

  1. VERBOT ÜBERMÄSSIGER ARBEITSZEITEN

6.1 Die Arbeitszeit richtet sich nach nationalem Recht, Kollektivvereinbarungen sowie den folgenden Bestimmungen, je nachdem, welche Regelung den besseren Schutz bietet.

6.2 Die reguläre Arbeitszeit darf 48 Stunden pro Woche nicht überschreiten.

6.3 Überstunden sind freiwillig.

6.4 Überstunden werden verantwortungsvoll eingesetzt.

6.5 Die Gesamtarbeitszeit darf 60 Stunden pro Woche nicht überschreiten.

6.6 Den Mitarbeitenden steht mindestens ein freier Tag pro Woche zu.

  1. VERBOT DER DISKRIMINIERUNG

7.1 Bei Einstellung, Vergütung, Schulung, Beförderung, Kündigung oder Ruhestand erfolgt keinerlei Diskriminierung aufgrund von Rasse, Kaste, Nationalität, Religion, Alter, Behinderung, Geschlecht, Familienstand, sexueller Orientierung, Gewerkschaftszugehörigkeit oder politischer Überzeugung.

  1. REGULIERTE BESCHÄFTIGUNG

8.1 Soweit möglich, erfolgt jede Beschäftigung im Rahmen eines gesetzlich anerkannten Arbeitsverhältnisses gemäß nationalem Recht und Praxis.

8.2 Der Arbeitgeber entzieht sich nicht seinen arbeitsrechtlichen Verpflichtungen gegenüber den Mitarbeitenden.

  1. VERBOT UNMENSCHLICHER BEHANDLUNG

9.1 Jegliche Form von Gewalt, körperlicher Bestrafung, Drohungen, sexueller oder sonstiger Belästigung, verbaler Misshandlung sowie sonstiger Einschüchterung ist strikt verboten.

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