ANTIKORRUPTIONSPOLITIK

ANTIKORRUPTIONSPOLITIK

Mobus Sp. z o.o. bekennt sich zum Prinzip der Nulltoleranz gegenüber jeglicher Form von Korruption. Korruption ist unvereinbar mit unserem Anspruch, ein verantwortungsbewusstes Unternehmen zu sein. Wir streben danach, aktiv als verantwortungsvolles und vertrauenswürdiges Unternehmen zu handeln.

Die Nulltoleranzpolitik gegenüber Korruption gilt für uns alle sowie für unsere Kollegen und Geschäftspartner, die in unserem Auftrag handeln. Alle Führungskräfte tragen maßgeblich dazu bei, eine Unternehmenskultur zu schaffen, in der Korruption keinen Platz hat und in keiner Form akzeptiert wird.

Die Antikorruptionsrichtlinie wird unseren Mitarbeitern umfassend kommuniziert und aktiv vermittelt. Unterstützt wird dies durch Schulungsmaßnahmen, die das Verständnis sowie die Anwendung der darin enthaltenen Grundsätze im Arbeitsalltag gewährleisten.

  1. ZIEL

Ziel dieser Richtlinie ist einer verbindlichen Null-Toleranz gegenüber Bestechung und Korruption für Mitarbeitende, Kooperationspartner und Geschäftspartner festgelegt sowie die Einhaltung aller geltenden gesetzlichen Vorschriften.

Diese Richtlinie dient zudem der Identifikation und Vermeidung von Korruptions- und Missbrauchsrisiken.

Sie gilt für alle Mitarbeitenden, Auftragnehmer, Geschäftspartner, Kunden sowie die Geschäftsführung der Mobus Sp. z o.o.

Die Antikorruptionspolitik ist in Übereinstimmung mit den internen Arbeitsrichtlinien zu verstehen und anzuwenden.

Im Rahmen der internen und externen Kommunikation soll diese Politik auch alle relevanten Stakeholder, insbesondere Kunden und Lieferanten, erreichen.

Diese Richtlinie entbindet nicht von der Pflicht zur eigenständigen Prüfung gesetzlicher Vorgaben und darf nicht als alleinige Entscheidungsgrundlage für Geschäftssituationen verwendet werden.

Bei Unsicherheiten hinsichtlich korrekten Verhaltens in korruptionsrelevanten Situationen ist der direkte Vorgesetzte oder die Personalabteilung zu kontaktieren.

  1. DEFINITION VON BESTECHUNG UND KORRUPTION

Bestechung

Bestechung umfasst:

  • das Anbieten, Versprechen oder Gewähren eines Vorteils (aktive Bestechung)
  • das Fordern, Annehmen oder die Bereitschaft zur Annahme eines Vorteils (passive Bestechung)

unabhängig von Form oder Wert, sofern dadurch eine unzulässige Einflussnahme entsteht oder ein Verstoß gegen geltende Vorschriften vorliegt.

Korruption

Korruption ist der Missbrauch einer Funktion, Stellung oder eines Einflusses zur Erlangung unrechtmäßiger Vorteile für sich selbst oder Dritte.

Sie umfasst insbesondere das Anbieten, Gewähren oder Annehmen von Vorteilen jeglicher Art.

Als Vorteil gelten sowohl materielle als auch immaterielle Vorteile, unabhängig von ihrer Form oder ihrem Wert (z. B. Spenden, Arbeitsverträge, vertrauliche Informationen, bevorzugte Behandlung, Geschenke, Einladungen, Prämien).

Im Sinne dieser Richtlinie umfasst Korruption auch Bestechung, Erpressung, unzulässige Einflussnahme sowie Geldwäsche aus korrupten Handlungen.

  1. GRUNDSÄTZE DER ANTIKORRUPTIONSPOLITIK

3.1 Transparenz und Unternehmensführung

Die Mobud handelt fair, ehrlich und transparent.
Unser Ziel ist es, als verantwortungsbewusstes und vertrauenswürdiges Unternehmen wahrgenommen zu werden.

Die Mobus Sp. z o.o. verfolgt in allen Geschäftsbereichen eine Null-Toleranz-Politik gegenüber Korruption.

Wir verpflichten uns zur konsequenten Umsetzung dieser Richtlinie sowie zur Schulung aller Mitarbeitenden.

Folgende Handlungen sind streng verboten – unabhängig davon, ob sie direkt oder indirekt erfolgen:

  • Bestechung
  • Erpressung oder unzulässige Einflussnahme
  • Einflussnahmehandel
  • Geldwäsche aus korrupten Aktivitäten

Personen, die Korruptionsverdachtsfälle melden oder die Teilnahme an solchen Handlungen verweigern, dürfen keine negativen Konsequenzen erleiden.

3.2 Einhaltung von Recht und internationalen Standards

Bestechung ist in den meisten Ländern strafbar und kann zu erheblichen strafrechtlichen Sanktionen führen, sowohl für Unternehmen als auch für Einzelpersonen.

Relevante internationale Regelwerke sind unter anderem:

  • OECD-Übereinkommen zur Bekämpfung der Bestechung ausländischer Amtsträger
  • UN-Konvention gegen Korruption

Die Mobus Sp. z o.o. ergreift geeignete Maßnahmen, um Mitarbeitende und Geschäftspartner über ihre Pflichten und Verantwortlichkeiten zu informieren.

  1. KORRUPTIONSRISIKOBEREICHE

Angemessene Geschenke und Einladungen (z. B. Mahlzeiten, Veranstaltungen, Unterhaltung) können Geschäftsbeziehungen unterstützen.

Unangemessene Vorteile können jedoch rechtliche Risiken für Mitarbeitende und das Unternehmen darstellen.

Vor der Annahme oder dem Angebot von Geschenken ist sicherzustellen, dass diese mit den Unternehmensrichtlinien vereinbar sind.

Zulässig:

  • Geschenke von geringem Wert (in der Regel bis 100 PLN)
  • übliche saisonale oder kulturelle Aufmerksamkeiten

Unzulässig:

  • Vorteile zur Erlangung geschäftlicher Gegenleistungen
  • Vorteile an Amtsträger zur Beschleunigung von Prozessen
  • Angebote oder Annahmen von Vorteilen mit erwarteter Gegenleistung
  • Geschenke oder Einladungen, wenn eine Gegenleistung erwartet wird

Geschäftskontakte dürfen ausschließlich im geschäftlichen Rahmen erfolgen (E-Mail, Telefon, offizielle Meetings).
Private Kommunikationsmittel sind nicht vorgesehen.

Bestechungszahlungen werden in keiner Form toleriert.

  1. PFLICHTEN

Mitarbeitende

Alle Mitarbeitenden sind verpflichtet, Korruption zu verhindern, zu erkennen und zu melden.

Verdachtsfälle sind unverzüglich dem Vorgesetzten oder der Personalabteilung zu melden.

Geschäftspartner

Geschäftspartner sind verpflichtet:

  • zur Einhaltung dieser Richtlinie
  • keine unzulässigen Vorteile anzubieten oder anzunehmen
  • transparent und rechtskonform zu handeln
  • Interessenkonflikte zu vermeiden
  • Korruptionsrisiken aktiv zu vermeiden
  1. MELDUNG VON VERSTÖSSEN

Mitarbeitende können Verdachtsfälle ohne Angst vor Nachteilen melden.
Alle Meldungen werden vertraulich behandelt und sorgfältig geprüft.

Externe Meldungen können an folgende Adresse erfolgen:
mobus@mobus.pl

  1. DOKUMENTATION UND KONTROLLEN

Die Mobus Sp. z o.o. gewährleistet die Einhaltung aller relevanten gesetzlichen Anforderungen sowie die ordnungsgemäße und nachvollziehbare Dokumentation.

Es gelten transparente Kontroll- und Prüfprozesse zur Sicherstellung der Compliance.

Die Geschäftsführung überwacht regelmäßig die Einhaltung dieser Richtlinie und der damit verbundenen Risikomanagementprozesse.

  1. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Alle Mitarbeitenden sind verpflichtet, diese Richtlinie zu kennen und einzuhalten

Verstöße können zu arbeitsrechtlichen Maßnahmen bis hin zur fristlosen Kündigung und zur Meldung an Strafverfolgungsbehörden führen

Jeder Fall wird individuell geprüft

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